Folgende AGB bzw. Vertragsbedingungen treten bei erfolgreicher Buchung über die Website www.lacabana.ch in Kraft.

 

1. Geltungsbereich der AGB
 
Es gelten ausschliesslich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Reservation gültigen Fassung für sämtliche Geschäftsbeziehungen, welche über die Internet Seite www.lacabana.ch oder durch anderweitige Quellen (ausgenommen sind Buchungen über E-Domizil und deren Partner, Arosa Tourismus und Airbnb; bei Buchungen über diese Plattformen gelten die jeweiligen AGB des Vertriebpartners) zwischen dem Mieter* und dem Vermieter eingegangen werden.
 
*Aus dem alleinigen Grund der Vereinfachung und Förderung der Leserlichkeit wird im Folgenden die männliche Form für beide Geschlechter verwendet.
 
2. Preise
 
Die auf der Internet Seite ersichtlichen Preisangaben sind ausschliesslich in Schweizer Franken ausgestellt und beinhalten die Miete und die Kosten für Strom, Wasser und Heizung. Im Gesamtpreis sind auch die Beherbergungs- & Tourismusförderungsabgaben, die Endreinigung und die Reinigung der Bettwäsche inbegriffen.

Die Bezahlung sämtlicher Leistungen wird ausschliesslich in CHF entgegengenommen und ist spesenfrei an den Vermieter zu überweisen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Für die Kunden gelten jedoch immer die zum Reservationsdatum gültigen angegebenen Preise. Der Gesamtpreis muss innherhalb von 30 Tagen nach erfolgter Buchung bezahlt werden. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Anreisetag gemäss Buchung/Buchungsbestätigung) ist die Zahlung des Gesamtbetrags sofort fällig (Zahlung innerhalb 24 Stunden). Die Bezahlung muss in jedem Fall vor Reiseantritt beglichen sein. Wird die Zahlung wie in Abschnitt 2 nicht bis zum vereinbarten Termin erfüllt, so behält sich der Vermieter das Recht vor, die Unterkunft anderweitig zu vermieten, wobei eine Umtriebsgebühr in Höhe von 100 CHF erhoben wird und gegebenenfalls anfallende Annullationskosten (siehe Abschnitt 6).
 

3. Reservation und Vertrag
 
Die Reservationsanfrage per Kontaktformular ist kostenlos und unverbindlich.
 
Der Mietvertrag - was in diesem Fall den AGB entspricht - tritt für den Mieter vollumfänglich in Kraft wenn,
 
a) wenn auf der Website www.lacabana.ch die Buchung abgeschlossen wird (d.h. auf die gewünschte Zahlungsart geklickt wird).

Der Mietvertrag tritt auch für den Vermieter vollumfanänglich in Kraft wenn,

a) wenn auf der Website www.lacabana.ch die Buchung abgeschlossen wird (d.h. auf die gewünschte Zahlungsart geklickt wird).
b) wenn die vereinbarte Bezahlung beim Vermieter rechtzeitig eingetroffen ist (siehe Abschnitt 2).
 
Wird die Bedingung b) bis zum vereinbarten Termin nicht erfüllt, so behält sich der Vermieter das Recht vor, die Unterkunft anderweitig zu vermieten, wobei eine Umtriebsgebühr in Höhe von 100 CHF erhoben wird und gegebenenfalls anfallende Annullationskosten (siehe Abschnitt 6). 
 
4. Ankunft und Abreise
 
An- und Abreisetag gelten als Mietttage und werden als solche berechnet. Ankunft und Abreise erfolgen normalerweise samstags.
 
 Ankunft zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr
 Abreise zwischen 09:00 Uhr und 10:00 Uhr
 
Abweichungen von diesen Zeiten sind frühzeitig mitzuteilen. Die Schlüsselübergabe ist in jedem Fall mindestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per Mail zu vereinbaren.
 
5. Sorgfaltspflicht und Schäden
 
Wie bitten den Mieter zu den Einrichtungen Sorge zu tragen. Der Mieter anerkennt die Hausordnung und räumt dem Vermieter das Recht ein, die Wohnung jederzeit zu besichtigen oder besichtigen zu lassen. Mobiliar und immobile Einrichtungen sind der Verantwortung des Mieters unterstellt. Die Ferienwohnung „La Cabana 5 Arosa“ wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemässer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
Alles, mit Ausnahme der normalen Abnützung, muss nach Mietende in den Zustand des Antritts zurückversetzt werden. Beanstandungen betreffend das Mietobjekt hat der Mieter bei der Übernahme desselben anzubringen, andernfalls wird angenommen, dass sich die Lokalitäten samt Inventar in verabredetem, vertragsmässigem, gutem Zustand befunden haben.
 
Der Mieter verpflichtet sich ferner, nichts dem Haus und dem Inventar Nachteiliges vorzunehmen, auch alles irgendwie schadhaft Scheinende oder Schädliche unverzüglich dem Vermieter zu melden und das Mietobjekt weder ganz noch teilweise in Untermiete zu geben, d.h. die Wohnung darf nur von derjenigen Anzahl Personen bewohnt werden, die bei der Buchung angegeben wurde / in der Buchungsbestätigung vermerkt ist. Fehlende, anormal abgenützte oder beschädigte Gegenstände werden dem Mieter zum Tagespreis angerechnet. Irgendwie selbstverschuldete Beschädigungen am Haus oder am Inventar sind vom Mieter zu tragen. In die Aborte und Kanalisationen dürfen keine verstopfenden Gegenstände geworfen werden. Der Mieter verpflichtet sich, die von ihm gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar vor Schaden zu bewahren und am Schluss der Mietzeit mit allen Schlüsseln und Zubehör laut Inventar wieder abzutreten. Beschädigte oder unbrauchbare Gegenstände müssen in der Weise ersetzt werden, dass dem Vermieter daraus kein Nachteil erwächst.

6. Annullierung
 
Sollte der Mieter die Wohnung nicht beziehen, werden die Teil- und  Restzahlungen nicht zurück erstattet. Es ist Sache des Mieters, wenn gewünscht, eine Annullierungskostenversicherung abzuschliessen. Das Recht des Eigentümers auf vollständige Zahlung des Mietzinses bleibt vorbehalten.

Kann der Mieter die vereinbarte Miete nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter möglichst frühzeitig zu melden. Bitte beachten Sie, dass bei Annullation Ihres Aufenthalts folgende Annullationskosten verrechnet werden:

a) 100 CHF bei Annullation mehr als 365 Tage vor vereinbartem Anreisetag gemäss Buchung beziehungsweise Tag der Buchungsbestätigung;
b) 50% des vereinbarten totalen Buchungspreises gemäss Buchungsbestätigung   bei Annullation 364 Tage - 180 Tage vor vereinbartem Anreisetag gemäss Buchung beziehungsweise Tag der Buchungsbestätigung;
c) 80% des verinbarten totalen Buchungspreises gemäss Buchungsbestätigung bei Annullation 179 Tage - 100 Tage vor vereinbartem Anreisetag
Buchung beziehungsweise Tag der Buchungsbestätigung;
d) 100% des vereinbarten totalen Buchungspreises gemäss Buchungsbestätigung bei Annullation 99 Tage - 0 Tage vor vereinbartem Anreisetag gemäss Buchung beziehungsweise Tag der Buchungsbestätigung;
 
Diese Annullationskosten fallen auch bei einer Annullierung der Miete durch den Mieter aufgrund von unvohersehbaren Ereginissen an solange eine Leistungserbringung seitens des Vermieters weiterhin möglich ist (z.B. Unwetter, Krieg, Erdbeben, Erdrutsch, Steinschlag, Epidemie, Pandemie, Strommangellage usw.). Bei Annullation wegen Schliessung oder Teilschliessung der Infrastruktur in und um Arosa fallen die Annullationskosten ebenfalls wie in Abschnitt 6 Paragraph a-d beschrieben an. Wird die vereinbarte Mietdauer nicht voll eingehalten, so ist gleichwohl der ganze Mietzins für die vereinbarte Dauer zu entrichten. Die Zahlung der Annullationskosten wird spätestens fällig zum ersten Tag der vereinbarten Mietzeit (Anreisetag gemäss Buchung beziehungsweise Buchungsbestätigung - siehe auch Abschnitt 2). In einem Katastrophenfall (z.B. Unwetter, Krieg, Erdbeben, Erdrutsch, Steinschlag, Epidemie, Pandemie, Strommangellage usw.) kann der Vermieter den Vertrag zu jedem Zeitpunkt einseitig auflösen.
 
7. Sonstiges
 
Versicherung: Immobilien- und Mobiliarversicherung gehen zu Lasten des Vermieters; der Mieter hingegen bezahlt die Versicherung für persönliche Effekte und eigenes Mobiliar (Diebstahl usw.).
 
Untervermietung: Der Mieter darf weder untervermieten, noch darf das Mietobjekt von mehr Personen, als in der Buchung/ Buchungsbestätigung aufgeführt, bewohnt werden.

Zweckbestimmung: Der Mieter darf weder die Zweckbestimmungen der Räume irgendwie verändern, noch Schriften oder zusätzliche Gegenstände anbringen ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem Vermieter.
 
Äussere Einflüsse: Für Einflüsse und Umstände, die ausserhalb des Machtbereichs des Vermieters liegen (Strom- und Wasserversorgung usw.), kann dieser nicht verantwortlich gemacht werden.
 
Reinigung: Eine übliche Reinigung der Wohnung ist in dem Mietpreis enthalten. Beschädigte Möbel, Wachs- oder Alkoholflecken auf Teppich, Parkett und Mobiliar, Schuhabdrücke an den Wänden oder andere böswillige Verunreinigungen gehören nicht dazu und werden separat durch den Vermieter in Rechnung gestellt.
 
Haustiere: Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.
 
Rauchen: Das Rauchen in den Wohnungen ist nicht gestattet. Nichtbeachtung kann zu sofortiger Beendigung des Mietverhältnisses führen. Außerdem werden zusätzliche Reinigungskosten und eventueller Mietausfall der Folgemieter in Rechnung gestellt.

Doppelbuchungen: Falls nebst einer Buchung über www.lacabana.ch zeitgleich eine Buchung über E-Domizil und seinen Partner-Netzwerken, Arosa Tourismus oder Airbnb getätigt wird (Doppelbuchung), so haben letztere Mieter auf jedenfall Vorrang gegenüber Mietern, die die Wohnung zur gleichen Zeit über www.lacabana.ch oder anderweitigen Quellen gebucht haben. Bei solch zeitkongruenten Doppelbuchungen kann der Vermieter die Buchung, welche über www.lacabana.ch getätigt wurde, innerhalb von 48 Stunden ohne weitere Gründe stornieren.


8. Änderungen der AGB

Der Vermieter ist berechtigt, diese Allgemeine Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglicher entstandener Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte geschäfts, gesetzliche oder technische Rahmenbedingung notwendig ist. Eine Änderung erfolgt stillschweigend, ausser der Vertrag wurde bereits rechtskräftig abgeschlossen. In diesem Fall wird der Mieter mittels einer Nachricht an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Mieter nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schriftlicher- oder Textform widerspricht.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
 
Soweit zwischen dem Mieter und dem Vermieter ein Rechtsverhältnis begründet worden ist, untersteht dieses ausschliesslich Schweizerischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag gilt der Ort des Mietobjekts als Gerichtsstand. Massgebend ist schweizerisches Recht. Wo dieser Vertrag keine besonderen Bestimmungen enthält, gelten die Artikel 253 bis 274 des Schweizerischen Obligationenrechts.